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Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen Tandem-Air

Geschäftsführer: Markus Dobernig

Tel.: +43 676 5822547
e-mail: info@tandem-air.at

Allgemeines

1. Markus Dobernig – Tandem-Air, organisiert und veranstaltet Tandemflüge mit dem Gleitschirm. Ein Teil der Flüge wird durch selbständige Tandempiloten übernommen, in diesem Fall sind diese Tandempiloten Veranstalter der Leistung und Vertragspartner des Fluggastes (Passagier). Als Veranstalter und Vertragspartner gilt der Unternehmer auf dem Flugticket (Beförderungsvertrag), das vor dem Tandemflug auszufüllen ist.

2. Wird der Flug nicht von Markus Dobernig Tandem-Air durchgeführt, haftet der auf dem Ticket genannte Unternehmer (Pilot). Tandem-Air selbst haftet für die Auswahl eines geeigneten Piloten, nicht aber für die Leistung (Tandemflug) selbst.

3. Die Beförderung von Personen mit dem Tandemparagleiter durch Tandem-Air unterliegen dem österreichischen Recht, insbesondere den luftfahrtgesetzlichen Bestimmungen.

4. Vor Antritt des Fluges hat der Passagier (bei Kindern ein Erziehungsberechtigter bzw. eine erwachsene Begleitperson) den Beförderungsvertrag durchzulesen und mit seiner Unterschrift zu bestätigen. Vor dem Start erhält jeder Passagier eine Unterweisung. Sollte der Passagier diese Einweisung nicht verstehen oder ihr aus irgendeinem Grunde nicht Folge leisten können, so hat er dies dem Piloten mitzuteilen.

5. Der Passagier ist verpflichtet, Tandem-Air und den Tandempiloten darauf hinzuweisen, wenn aufgrund seines Gesundheitszustandes ein erhöhtes Risiko für Verletzungen bei Start und Landung besteht.
Mitzuteilen sind: Einschränkungen im Bewegungsapparat, ernsthafte Erkrankungen an Herz, Wirbelsäule, sowie Bluthochdruck, Organleiden oder ähnlichem, seelische oder psychische Defekte, Drogen- oder Alkoholmissbrauch.

6. Bei Unklarheit über seine fliegerische Tauglichkeit besteht die Verpflichtung, sich bei Tandem-Air über die Tauglichkeit zu informieren.

Versicherung und Haftungsbeschränkungen

7. Zu Gunsten des Tandempassagiers und der mit ihm beförderten Gegenstände ist eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung abgeschlossen.

8. Eine Ersatzpflicht von Tandem-Air oder des Tandempiloten ist nur dann gegeben, wenn der Schaden durch eine Handlung oder Unterlassung von Tandem-Air, oder ihrer Personen, derer sie sich zur Erfüllung des Beförderungsvertrages bedient, vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Eine Haftung ist jedenfalls dann nicht gegeben, wenn von Seiten des Beförderers und seiner Personen alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung des Schadens getroffen wurden oder diese Maßnahmen nicht getroffen werden konnten. Die Haftung des Beförderers beschränkt sich für die mitbeförderten Gegenstände des Tandempassagiers auf die Höhe der dafür abgeschlossenen Versicherung. Darüber hinausgehende Ansprüche können nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit geltend gemacht werden.

9. Für mitgebrachte Wertgegenstände ist der Passagier selbst verantwortlich. Die Gegenstände sind so zu befestigen, dass ein Verlust während des Fluges ausgeschlossen werden kann. Spitze, scharfe oder gläserne Gegenstände, Waffen, unter Druck stehende Behälter, Spreng- und Zündmittel sowie pyrotechnische Leuchtsätze dürfen nicht auf den Flug mitgenommen werden.

10. Tandem-Air haftet nicht für Schäden, die auf dem Weg zum Startplatz und vom Landeplatz eintreten.

11. Ausschluss oder Beschränkung der Haftung gelten sinngemäß auch zugunsten der Angestellten, selbständigen Tandempiloten und Bevollmächtigten von Tandem-Air.

Ausrüstung

12. Der Passagier verpflichtet sich, der Witterung angepasste Kleidung (wetter- und windfest, geeignet für Verschmutzung), feste Schuhe und Handschuhe zu tragen. Tandem-Air verpflichtet sich, Helm und Flugausrüstung zur Verfügung zu stellen.

Termine und Durchführung

13. Tandem-Air bietet ganzjährig Tandemflüge an. Einschränkungen ergeben sich durch das Wetter und der Betriebszeiten der Bergbahnen. Termine können telefonisch oder per Mail vereinbart werden.

14. Wir weisen darauf hin, dass trotz fest vereinbarter Termine kein Anspruch auf Durchführung der Tandemflüge besteht, wenn dies die Witterungsverhältnisse im Fluggebiet nicht zulassen. Bei Terminverschiebung oder kurzfristigem Ausfall besteht kein Anspruch auf Schadenersatz, Rückerstattung oder Erstattung sonstiger entstandener Aufwendungen. Der Anspruch auf Nachholung des Fluges bleibt jedoch bestehen. Tandem-Air ist bemüht, rechtzeitig über die Durchführbarkeit des Fluges zu informieren.

15. Wetterbedingte Absagen bedürfen keiner objektiven Nachweise, es genügt der subjektive Eindruck des verantwortlichen Piloten.

16. Die Flugdauer ist abhängig von diversen Wettereinflüssen, was zur Folge hat, dass keine einheitliche Flugzeit garantiert werden kann.

17. Der Passagier ist verpflichtet, bei Start und Landung sowie während des Fluges den Anweisungen des Piloten Folge zu leisten.

Preise

18. Die auf den Produktseiten genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile und verstehen sich zzgl. der jeweiligen Versandkosten.

Zahlungsbedingungen, Verzug, Gültigkeit Gutscheine

19. Der Besteller eines Gutscheins verpflichtet sich durch die Bestellung verbindlich zur Bezahlung des Kaufpreises innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug nach Erhalt des Gutscheins.

20. Gutscheine verfallen 24 Monate nach Ausstellungsdatum. Sonderregelungen sind nach Absprache im Einzelfall möglich. Die Gutscheine / Tickets sind am Flugtag mitzubringen und dem Piloten zu übergeben.

21. Die Zahlung erfolgt wahlweise: in bar vor Ort, per Rechnung, Paypal oder Kreditkarte
zu Ihren gewohnten Konditionen.
Bei Zahlung per Rechnung: Innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt der Ware ohne Abzug. Sie haben ggf. jene Kosten zu tragen, die infolge der Überweisung entstehen können.

22. Geraten Sie mit einer Zahlung in Verzug, so sind Sie zur Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verpflichtet. Für jedes Mahnschreiben, das nach Eintritt des Verzugs an Sie versandt wird, wird Ihnen eine Mahngebühr in Höhe von 2,50 EUR berechnet, sofern nicht im Einzelfall ein niedrigerer bzw. höherer Schaden nachgewiesen wird.

Widerrufsrecht

23. Ansprüche auf Rückzahlung des Kaufpreises bestehen nach dem KSchG innerhalb von 14 Kalendertagen nach Bestellung ohne Angabe von Gründen. Es genügt die Rücksendung des Gutscheines innerhalb dieser Frist.
Das Rücktrittsrecht besteht grundsätzlich, entfällt jedoch bei (§ 18 Abs 1 Z 1 und Z 11 FAGG) vollständiger Erbringung der Dienstleistung, wenn auf ausdrückliches Verlangen des Verbrauchers vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Dienstleistung begonnen wurde. Zusätzlich bedarf es der Bestätigung des Verbrauchers, dass er vom Verlust des Rücktrittsrechts im Moment der vollständigen Erfüllung Kenntnis hat.

Stornokosten

24. Der Fluggast kann jederzeit vom vereinbarten Veranstaltungstermin per Mail an info@tandem-air.at zurücktreten. Rücktritte bis 4 Tage vor dem gebuchten Termin sind kostenfrei möglich, ab 3 Tage bis 24 Stunden vorher werden Stornokosten von 50 % verrechnet. Gutscheine und Tickets werden mit einer Stornierung ungültig und werden nach Erhalt der Stornozahlung wieder gültig. Eine Rückerstattung des restlichen Kaufpreises ist ausgeschlossen. Das gilt auch für Gutscheine bzw. Tickets der Vertriebspartner. Für Rücktritte innerhalb von 24 Stunden betragen die Stornokosten 100 %. Gutscheine und Tickets werden als “no show” abgerechnet.

Nutzungsrecht von Bild- und Filmmaterial

25. Der Fluggast stimmt ausdrücklich einer Verwendung der durch Tandem-Air bzw. dessen Piloten während des Fluges angefertigten Fotos- und Filmaufnahmen zu Werbezwecken etc. zu.

Risikobelehrung

26. Wir weisen darauf hin, dass beim Paragleiten auch bei größter Sorgfalt und optimalem Flugverlauf Unfälle mit erheblichen Verletzungsfolgen (z.B. Verstauchungen, Knochenbrüche, Halswirbelsäulenprellungen, Wirbelsäulenverletzungen, Gehirnerschütterungen, im Extremfall Tod,…) nicht ausgeschlossen werden können. Erhöhtes Risiko besteht beim Start und der Landung durch unrichtiges Aufkommen, Auftreten oder Stürze.

Schlussbestimmungen

27. Für alle Streitigkeiten aus diesem Beförderungsvertrag gilt ausschließlich österreichisches Recht.

28. Sollten einzelne Bestimmungen der AGB/BB unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit in allen übrigen Punkten unberührt. An ihre Stelle soll eine angemessene Regelung treten, die den unwirksamen Bestimmungen am ehesten entspricht. Gerichtsstand Klagenfurt
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